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Aufgaben

| Bild: Junge Frau in Besprechungsrunde, (c) iStockphoto/ Yuri Arcurs |
Die Integrationsämter haben wesentliche Aufgaben bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Dabei sind sie gleichermaßen für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeber tätig.


Die Aufgaben der Integrationsämter sind festgelegt im Sozialgesetzbuch IX, Teil 2 Schwerbehindertenrecht. Die Integrationsämter sind zuständig für ...

Zusammenarbeit: Die Integrationsämter arbeiten eng zusammen mit Rehabilitationsträgern, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Behindertenverbänden sowie mit dem betrieblichen Integrationsteam. Sie verstehen sich als Ratgeber und Partner.

Organisation: Sie sind in den einzelnen Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert. In einigen Ländern wird ein Teil der Aufgaben auf örtliche Fürsorgestellen übertragen.

Zusammenschluss: Die Integrationsämter haben sich mit den Hauptfürsorgestellen in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zusammengeschlossen.

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

Dazu gehören alle Maßnahmen und Leistungen, um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu ermöglichen - für Arbeitgeber, als auch für betroffene Arbeitnehmer.


Diese Aufgabe der Integrationsämter umfasst im Rahmen der Begleitenden Hilfe alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Hierfür stehen den Integrationsämtern ein breit gefächertes Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung - personeller, technischer wie auch finanzieller Art.

Arbeitgeber können erhalten ...

Schwerbehinderte Menschen können erhalten ...

Das betriebliche Integrationsteam wird unterstützt durch ...

 

Kündigungsschutz

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Beschäftigte haben einen besonderen Kündigungsschutz.Was bedeutet das?


Schwerbehinderte wie auch gleichgestellte behinderte Beschäftigte haben einen besonderen Kündigungsschutz. Das heißt, der Arbeitgeber benötigt zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes.

Der besondere Kündigungsschutz hat das Ziel, ...

Die Integrationsämter sind verpflichtet, ...

Seminare und Öffentlichkeitsarbeit

Die Integrationsämter in Deutschland bieten ein umfangreiches Programm an Seminaren und Informationsveranstaltungen für betriebliche Integrationsteams.


Die Integrationsämter bieten ein umfangreiches Programm an Seminaren und Informationsveranstaltungen, die das betriebliche Integrationsteam in die Lage versetzen soll, seinen Aufgaben gerecht zu werden und sich erfolgreich für die berufliche Teilhabe schwerbehinderter Menschen zu engagieren.

Das Bildungs- und Informationsangebot richtet sich vor allem an ...


aber auch an andere, ...

Veranstalter: Die meisten Integrationsämter führen ihre Seminare und Informationsveranstaltungen selbst durch. Andere kooperieren mit Behindertenverbänden wie dem Sozialverband VdK Deutschland, dem Sozialverband Deutschland sowie Gewerkschaften und Fortbildungseinrichtungen der Arbeitgeber.

Ausgleichsabgabe

Beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die zu wenige schwerbehinderte Menschen beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe bezahlen.

Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, sind beschäftigungspflichtig. Das heißt, sie müssen einen bestimmten Anteil - derzeit fünf Prozent - ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Beschäftigten besetzen. Erreichen sie die entsprechende Quote nicht, müssen sie jährlich eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt abführen.

 

Die Ausgleichsabgabe dient dazu, ...

 


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