Ziele
Die Zusammenarbeit der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen in der BIH dient der
- Abstimmung einer einheitlichen Rechtsanwendung bei der Durchführung ihrer Aufgaben,
- Erstellung von Arbeitsgrundlagen,
- Erarbeitung von Empfehlungen,
- Weiterentwicklung des Behindertenrechts und des Sozialen Entschädigungsrechts.