Personengruppen
Der Service der Hauptfürsorgestellen umfasst bedarfsorientierte Leistungen an...
Kriegsopfer, Wehr- bzw. Zivildienstgeschädigte
Menschen, die in Ausübung von Kriegs-, Militär- bzw. Zivildienst als Soldaten, Wehr- oder Zivildienstleistende dauerhaften gesundheitlichen Schaden erlitten haben, können Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts erhalten.
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Opfer von Gewalttaten
Wer Opfer einer Gewalttat wird, hat unter im Gesetz beschriebenen Voraussetzungen ein Anrecht auf Leistungen.
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Menschen mit Impfschäden
Menschen, die durch vorgeschriebene oder öffentlich empfohlene Impfungen geschädigt wurden, können Leistungen erhalten.
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Opfer (politisch motivierter) rechtsstaatswidriger Maßnahmen in der DDR und den ehemaligen deutschen Ostgebieten
Personen, die wegen (politisch motivierten) rechtsstaatswidrigen Maßnahmen eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, können einen Anspruch auf Leistungen haben. Gleiches gilt für deren Hinterbliebene.
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