Schwerbehinderte wie auch gleichgestellte behinderte Beschäftigte haben einen besonderen Kündigungsschutz. Das heißt, der Arbeitgeber benötigt zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes.
Der besondere Kündigungsschutz hat das Ziel, ...
Die Integrationsämter sind verpflichtet, ...
K.-F. Ernst zu den Aufgaben der Integrationsämter:
Zum Abspielen des Videos benötigen Sie den kostenfreien Adobe Flash Player