Aufgaben
Die Integrationsämter haben wesentliche Aufgaben bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Dabei sind sie gleichermaßen für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeber tätig.
Die Integrationsämter haben wesentliche Aufgaben bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Dabei sind sie gleichermaßen für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeber tätig.
Dazu gehören alle Maßnahmen und Leistungen, um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu ermöglichen - für Arbeitgeber, als auch für betroffene Arbeitnehmer.
mehr »Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Beschäftigte haben einen besonderen Kündigungsschutz.Was bedeutet das?
mehr »Die Integrationsämter in Deutschland bieten ein umfangreiches Programm an Seminaren und Informationsveranstaltungen für betriebliche Integrationsteams.
mehr »Beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die zu wenige schwerbehinderte Menschen beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe bezahlen.
mehr »
K.-F. Ernst zu den Aufgaben der Integrationsämter:
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