INTEGRATIONSÄMTER

Kündigungsschutzverfahren


Ein Kündigungsschutzverfahren wird eingeleitet, wenn ein Arbeitgeber beim zuständigen Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Beschäftigten beantragt.

Das Kündigungsschutzverfahren dient dazu, ...

  • zu gewährleisten, dass alle Möglichkeiten im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben ausgeschöpft werden, um den Arbeitsplatz zu erhalten. Hierzu gehört z.B. mit Unterstützung der Fachdienste der Integrationsämter die Ursachen der Gefährdung des Arbeitsplatzes zu beseitigen und Lösungsvorschläge zu entwickeln.

Die Integrationsämter sind verpflichtet, ...

  • zwischen den berechtigten Interessen des Arbeitgebers und des schwerbehinderten Beschäftigten abzuwägen,
  • einvernehmliche Lösungen anzustreben, da sie die besten Chancen auf Bestand haben.

Die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebs- oder Personalrat nehmen Stellung, indem sie z.B. ...

  • den Sachverhalt aufklären und
  • Alternativen vorschlagen, denn sie kennen die betrieblichen Verhältnisse genauer als das Integrationsamt. In Zweifelsfällen können diese Stellungnahmen den Ausschlag für die Entscheidung des Integrationsamtes geben.

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