Geschichte
Die Wurzeln der BIH gehen zurück bis ins Jahr 1919. Damals entstanden die ersten staatlichen Hauptfürsorgestellen, die sich im gleichen Jahr zur Arbeits-gemeinschaft der Deutschen Hauptfürsorgestellen zusammen-geschlossen haben. Ihnen oblag nach dem Ersten Weltkrieg die Fürsorge für die Kriegs-beschädigten und die Hinterbliebenen der Kriegsopfer. Sie waren auch zuständig für die Förderung der Beschäftigung von (durch den Krieg) Schwerbeschädigten.
Meilenstein: Schwerbehindertengesetz
Ein Meilenstein in der weiteren Entwicklung war das „Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft“ von 1974 – das Schwerbehindertengesetz. Es basierte auf den gesetzlichen Grundlagen von 1919, entsprach jedoch dem modernen Gedanken einer umfassenden Rehabilitation aller behinderten Menschen –unabhängig von der Ursache ihrer Behinderung.
Aus „Hauptfürsorgestelle“ wird Integrationsamt und Hauptfürsorgestelle
Im Juli 2001 wurde das Schwerbehindertengesetz novelliert und in das neu geschaffene Sozialgesetzbuch IX integriert. Damit verbunden war auch eine Trennung der Aufgaben: Die „neuen“ Hauptfürsorgestellen sind seither ausschließlich für die Kriegsopferfürsorge und andere Zielgruppen des sozialen Entschädigungsrechts, zum Beispiel Opfer von Gewalttaten oder Wehrdienstgeschädigte zuständig. Die damals neu geschaffenen Integrationsämter fördern die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Ihr gemeinsamer Dachverband ist die Bundesarbeits-gemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH).