Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege (Wohlfahrtsverbände) sind auf
fast allen Gebieten der sozialen Arbeit tätig. Schwerpunkte der Arbeit sind
dabei die Sozialhilfe (SGB XII) und die Jugendhilfe. Daneben werden auch Aufgaben in der Behindertenarbeit wahrgenommen. Die Wohlfahrtsverbände oder ihre Mitgliedsorganisationen sind vielfach Träger von entsprechenden Rehabilitationseinrichtungen.
Bei den Wohlfahrtsverbänden handelt es sich um konfessionell, humanitär oder weltanschaulich geprägte Institutionen, die sich in ihren Gruppierungen und Organisationen von der Ortsebene bis zum Spitzenverband gliedern.
Es gibt folgende Verbände der freien Wohlfahrtspflege, auch Spitzenverbände genannt:
Von den Wohlfahrtsverbänden zu unterscheiden sind in Hessen und Sachsen die Landeswohlfahrtsverbände. Bei ihnen handelt es sich um höhere Kommunalverbände, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts überörtliche Aufgaben der Jugend-, Behinderten- und Altenhilfe durchführen. In Hessen ist der Landeswohlfahrtsverband auch Träger des Integrationsamtes.