Nach dem SGB IX stellt das Versorgungsamt fest, ob eine Behinderung vorliegt und welchen Grad (GdB, vgl. Schwerbehinderung) sie hat. Im Schwerbehindertenausweis bescheinigt es außerdem die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts – z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) – zahlt es u. a. Versorgungsrenten und Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung. Die Aufgaben der Versorgungsämter werden in einigen Bundesländern inzwischen von kommunalen Behörden wahrgenommen.