Die Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten hauptsächlich bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie im Todesfall deren Hinterbliebene.
Aufgaben: Die wesentlichen Aufgaben der Rentenversicherung sind nach dem SGB VI:
Rentenversicherungsträger: Die gesetzliche Rentenversicherung wird von Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigener Selbstverwaltung, den Rentenversicherungsträgern (also nicht von privaten Unternehmen), ausgeführt. Sie sind zugleich Rehabilitationsträger. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind seit 01.10.2005:
Die landwirtschaftlichen Alterskassen sind zuständig für die Rentenversicherung der landwirtschaftlichen Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige.