INTEGRATIONSÄMTER

Gesetzliche Rentenversicherung

Die Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten hauptsächlich bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie im Todesfall deren Hinterbliebene.

Aufgaben: Die wesentlichen Aufgaben der Rentenversicherung sind nach dem SGB VI:

  • Leistungen zur Rehabilitation (Teilhabe)
  • Zahlung von Renten und Zusatzleistungen (vgl. Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Altersrente)
  • Zahlung von Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner
  • Zahlung von Beiträgen zur Pflegeversicherung der Rentner
  • Aufklärung und Beratung der Versicherten und Rentner

Rentenversicherungsträger: Die gesetzliche Rentenversicherung wird von Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigener Selbstverwaltung, den Rentenversicherungsträgern (also nicht von privaten Unternehmen), ausgeführt. Sie sind zugleich Rehabilitationsträger. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind seit 01.10.2005:

  • die Regionalträger
  • die Deutsche Rentenversicherung Bund
  • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Die landwirtschaftlichen Alterskassen sind zuständig für die Rentenversicherung der landwirtschaftlichen Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige.

Version vom: 24.10.2011
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