Vor der Organisationsreform im Jahr 2005 war die gesetzliche Rentenversicherung in Angestelltenversicherung und Arbeiterrentenversicherung untergliedert. Die Arbeiterrentenversicherung
wurde von den Landesversicherungsanstalten durchgeführt, die Angestelltenversicherung von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Seit dem 01.01.2005 ist die organisationrechtliche
Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten in der gesetzlichen
Rentenversicherung entfallen. Die Neuversicherten werden den Rentenversicherungsträgern (Bundes- und Regionalebene)
nach gesetzlich bestimmten Quoten zugeordnet.
Seit dem 01.10.2005 stellen alle Rentenversicherungsträger ihrem Namen die Worte „Deutsche Rentenversicherung“ voran. Die regionalen Rentenversicherungsträger heißen nun z. B. „Deutsche Rentenversicherung Westfalen“ oder „Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg“. Im Zuge der Organisationsreform haben sich einige Regionalträger zusammengeschlossen.