Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen (Integrationsunternehmen) oder unternehmensinterne Betriebe (Integrationsbetriebe) oder Abteilungen (Integrationsabteilungen)
zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt.
Bei den Integrationsprojekten (§§132ff. SGB IX) handelt es sich um eine durch das Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) neu geregelte Form der Beschäftigung für schwerbehinderte Menschen, die rechtlich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnen ist, faktisch aber eine Brücke zwischen den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und dem allgemeinen Arbeitsmarkt darstellt.
Zielgruppen: Integrationsprojekte sollen nach §132 Abs. 2 SGB IX insbesondere folgende Gruppen von besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen beschäftigen und auch qualifizieren:
Aufgaben: Integrationsunternehmen beschäftigen mindestens 25% schwerbehinderte Menschen der Zielgruppe. Ihr Anteil an allen beschäftigten Mitarbeitern soll aber 50 % nicht übersteigen. Die Integrationsprojekte haben folgende Aufgaben:
Förderung: Finanziell gefördert werden Integrationsprojekte aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Nach §134 SGB IX können sie finanzielle Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich betriebswirtschaftlicher Beratung und für besonderen Aufwand erhalten. Die Möglichkeit der Erbringung von Geldleistungen im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben – insbesondere nach §102 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB IX – bleibt daneben im Wesentlichen unberührt. Auch Eingliederungszuschüsse der Agenturen für Arbeit nach §222a SGB III kommen wie bei normalen Arbeitgebern in Betracht.