Integrationsfachdienste sind Dienste Dritter, die bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe schwer behinderter und behinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden. Begriff, Aufgaben, Beauftragung und Finanzierung sind durch das SGB IX (§§102 und 109 ff.) sowie die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (§§27a und 28 SchwbAV) geregelt.
Entwickelt haben sich die Integrationsfachdienste aus den bisherigen psychosozialen und berufsbegleitenden Diensten, welche die früheren Hauptfürsorgestellen nach dem bisherigen Schwerbehindertengesetz (SchwbG) bereits bei der Durchführung der psychosozialen Betreuung im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben beteiligt hatten (vgl. Fachdienste der Integrationsämter).
Auftraggeber und Finanzierung: Die Aufgabenstellung der Integrationsfachdienste ist gegenüber den bisherigen psychosozialen und berufsbegleitenden Diensten stark erweitert worden. Neben der Unterstützung der Integrationsämter werden die Integrationsfachdienste
auch im Auftrag der Rehabilitationsträger und der Träger der Arbeitsvermittlung, insbesondere der Agenturen für Arbeit tätig, um besonders betroffene schwerbehinderte Menschen in Arbeit zu vermitteln. Die Integrationsämter sind die Hauptauftraggeber der Integrationsfachdienste und finanzieren diese aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Die Rehabilitationsträger und die Träger der Arbeitsvermittlung erbringen für ihre Aufträge Vergütungen aus ihren
Haushaltsmitteln.
Die Integrationsfachdienste stellen damit ein gemeinsames Dienstleistungsangebot von mehreren gesetzlichen Leistungsträgern für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber dar. Insbesondere
bei Menschen, die behindert, aber nicht schwerbehindert sind, sind
die Rehabilitationsträger Auftraggeber der Integrationsfachdienste.
Zielgruppen der Integrationsfachdienste sind insbesondere
Von einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung ist insbesondere bei Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung, aber auch solchen mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung auszugehen (vgl. Behinderungsarten). Die Unterstützung bei diesen Zielgruppen ist auch dann erforderlich, wenn weitere besondere vermittlungshemmende Umstände vorliegen, z. B.
Langzeitarbeitslosigkeit, höheres Lebensalter, unzureichende Qualifikation
oder Leistungsminderung.
Aufgaben: Zu den Aufgaben der Integrationsfachdienste gehört zunächst generell die Beratung und Unterstützung der betroffenen behinderten Menschen selbst sowie die Information und Hilfestellung für Arbeitgeber bei den unterschiedlichsten Problemsituationen bei der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Die Integrationsfachdienste
werden an den Aufgaben der gesetzlichen Leistungsträger, von denen sie beauftragt werden, beteiligt. Die Verantwortung für die gesamte
Aufgabenerledigung bleibt damit beim jeweiligen Auftraggeber.
Im Einzelnen hat der Integrationsfachdienst die Aufgaben,
Kooperation: Der Integrationsfachdienst arbeitet eng mit der Agentur für Arbeit, dem Integrationsamt, dem zuständigen Rehabilitationsträger, insbesondere den Berufshelfern der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften), dem Arbeitgeber, der Schwerbehindertenvertretung und den anderen Mitgliedern des betrieblichen Integrationsteams, den abgebenden schulischen und beruflichen Rehabilitationseinrichtungen und, wenn notwendig, auch mit anderen Stellen zusammen.
Qualifikation: Die Integrationsfachdienste verfügen über Fachpersonal mit
entsprechender psychosozialer oder arbeitspädagogischer Qualifikation.
Flächendeckendes Angebot: Integrationsfachdienste sind im gesamten Bundesgebiet eingerichtet, so dass in jedem Bezirk einer Agentur für Arbeit mindestens ein solcher Dienst vorhanden ist.