Gebärdensprachdolmetscher übersetzen i. d. R. simultan von deutscher Lautsprache in deutsche Gebärdensprache. Ihre Funktion ist die des Sprachmittlers, sie haben keine beratende Aufgabe.
Menschen mit Hörschädigungen bewegen sich in allen Lebensbereichen als Minderheit in einer hörenden Umwelt. Überall stoßen sie auf eine Sprachbarriere, da sie die gesprochene Sprache nicht oder nicht ausreichend wahrnehmen und verarbeiten können, während umgekehrt die hörende Mehrheit i. d. R. nicht über Kenntnisse der Gebärdensprache verfügt. In vielen Lebensbereichen wird hörgeschädigten Menschen erst durch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Veränderungen der Bildungs situation für hörgeschädigte Menschen, des Arbeitsmarktes und der gesetzlichen Rahmenbedingungen führen inzwischen zu einer Ausweitung der Einsatzfelder sowie zu einer wachsenden Nachfrage nach qualifizierten Dolmetschern. Sie werden tätig, um eine reibungslose Kommunikation am Arbeitsplatz, in der Schule, im Studium, beim Arzt oder Rechtsanwalt und in vielen anderen Bereichen möglich zu machen. Diese Verständigung kann sowohl über die Deutsche Gebärdensprache (DGS) erreicht werden, die meist von gehörlosen Menschen genutzt wird, als auch über Lautsprachbegleitende Gebärden (LBG), die viele schwerhörige und ertaubte Menschen nutzen. Professionelle Gebärdensprachdolmetscher verstehen ihre Tätigkeit als eine zwischen zwei Sprachen und zwei Kulturen vermittelnde Dienstleistung, in deren Ausübung sie an eine Berufs- und Ehrenordnung gebunden sind: Sie unterliegen dementsprechend der Schweigepflicht, sind unparteiisch und streben nach solider Aus- und regelmäßiger Fortbildung.
Die wichtigsten Einsatzgebiete beim Gebärdensprachdolmetschen sind:
Regelungen zur Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetschen sind u. a. in verschiedenen Büchern des Sozialgesetzbuches enthalten (siehe hierzu Gebärdensprache).