INTEGRATIONSÄMTER

Eingliederungszuschüsse

Die Eingliederungszuschüsse gehören zu den Leistungen der Agenturen für Arbeit nach dem SGB III (Arbeitsförderung). Sie werden als Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erbracht. Eingliederungszuschüsse können für Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen erbracht werden. Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen sind spezifische Eingliederungszuschüsse vorgesehen (siehe Leistungsübersicht, vgl. auch Einstellung eines schwerbehinderten Menschen). Auch für ältere Arbeitnehmer gibt es Sonderregelungen bei den Eingliederungszuschüssen.

Version vom: 24.10.2011
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