Berufsvorbereitung spielt nicht nur bei der Berufswahl und der beruflichen Ersteingliederung eine entscheidende Rolle, sondern auch bei der beruflichen Wiedereingliederung. Sie erfolgt sowohl schulisch, betrieblich als auch in Form berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen.
Inhalte können sein:
Durch betriebliche Qualifizierungen wird der Kontakt zu Ausbildungsbetrieben hergestellt, um den Übergang in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Förderung: Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sind nach §33 Abs. 3 Nr. 2 SGB IX und für den Personenkreis in Reha-Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit) in §§61/61a i.V.m. §§97 ff. SGB III vorgesehen und erfolgen, wenn die Maßnahme auf eine Ausbildung (Berufsausbildung) oder Arbeit vorbereitet und nicht den Schulgesetzen der Länder unterliegt.
Es steht ein differenziertes Angebot zur Verfügung, um dem individuellen Förderbedarf gerecht zu werden:
Schulische Berufsvorbereitung: Sie ist durch die Länder geregelt und findet meist an den Berufsschulen statt. Es gibt unterschiedliche Formen und Schwerpunkte und dadurch auch unterschiedliche Bezeichnungen der schulischen Berufsvorbereitung. Die bekanntesten Formen sind das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ). Im Falle einer sich anschließenden Arbeitsaufnahme kann mit einem absolvierten BVJ oder BGJ zugleich die Erfüllung der Berufsschulpflicht nachgewiesen werden.
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ): Zielgruppen sind vor allem Schüler ohne Hauptschulabschluss oder Abgänger der Förderschulen bzw. Schulen für Lernbehinderte. Das BVJ dauert ein Jahr. Es vermittelt fachpraktische und fachtheoretische Grundqualifikationen, gewährt oft Einblicke in verschiedene Berufsfelder (z. B. Metall, Holz, Gestaltung) und hilft, schulische Lücken zu schließen. Die Teilnehmer haben Gelegenheit, sich über ihre beruflichen Möglichkeiten zu informieren, sich zu testen, ihre individuellen Fähigkeiten und Interessen zu entdecken und zu vertiefen. Durch abgestufte Anforderungen und eine differenzierte Förderung sollen individuelle berufliche Perspektiven eröffnet und der Einstieg in eine Berufsausbildung oder in eine Beschäftigung erleichtert werden. Mit dem erfolgreichen Bestehen eines BVJ lässt sich der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss erwerben.
Berufsgrundbildungsjahr (BGJ): Ziel ist es, den Teilnehmern Grundqualifikationen zu vermitteln. Es kann einen Einblick in ein bestimmtes Berufsfeld geben oder auch auf einen einzelnen Beruf ausgerichtet sein. Das BGJ dauert ein Jahr. Angebotene Berufsfelder sind z. B. Wirtschaft und Verwaltung, Metalltechnik, Elektrotechnik, Bautechnik, Holztechnik, Textil und Bekleidung. Das BGJ kann – je nach Bundesland – kooperativ (d.h. teilzeitschulisch bei einer betrieblichen Ausbildung) oder in rein schulischer Form (dann wird es oft auch Berufsgrundschuljahr genannt) absolviert werden. Der erfolgreiche Besuch des BGJ kann auf eine sich anschließende Berufsausbildung angerechnet werden, wenn das absolvierte Berufsfeld und der Ausbildungsberuf einander entsprechen.
Des Weiteren lässt sich der Besuch einer Berufsfachschule (mindestens einjährig) zur Berufsvorbereitung nutzen. Für behinderte junge Menschen werden zum Teil Sonderformen angeboten (z. B. Sonderberufsschule in Vollzeitform, Werkklassen). An Schulen für geistig behinderte Menschen sind berufsvorbereitende Maßnahmen im Rahmen der Abschlussstufenklasse (Werkstufe) vorgesehen.