INTEGRATIONSÄMTER

Berufsvorbereitung

Berufsvorbereitung spielt nicht nur bei der Berufswahl und der beruflichen Ersteingliederung eine entscheidende Rolle, sondern auch bei der beruflichen Wiedereingliederung. Sie erfolgt sowohl schulisch, betrieblich als auch in Form berufsvorbereitender Bildungs­maßnahmen.

Inhalte können sein:

  • Feststellung der beruflichen Eig­nung
  • Vermittlung oder Auffrischung beruf­licher Grund- und Basisqualifikationen
  • allgemein bildender Unterricht, um schulische Bildungslücken zu schließen oder Kenntnisse zu erweitern

Durch betriebliche Qualifizierungen wird der Kontakt zu Ausbildungsbetrieben hergestellt, um den Übergang in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Förderung: Berufsvorbereitende Bil­dungsmaßnahmen sind nach §33 Abs. 3 Nr. 2 SGB IX und für den Personenkreis in Reha-Trägerschaft der Bundesagen­tur für Arbeit (Agentur für Arbeit) in §§61/61a i.V.m. §§97 ff. SGB III vor­gesehen und erfolgen, wenn die Maß­nahme auf eine Ausbildung (Berufs­ausbildung) oder Arbeit vorbereitet und nicht den Schulgesetzen der Länder unterliegt.

Es steht ein differenziertes Angebot zur Verfügung, um dem individuellen För­derbedarf gerecht zu werden:

  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit
  • Behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildungen
  • Rehabilitationsvorbereitungslehrgänge

Schulische Berufsvorbereitung: Sie ist durch die Länder geregelt und findet meist an den Berufsschulen statt. Es gibt unterschiedliche Formen und Schwer­punkte und dadurch auch unterschied­liche Bezeichnungen der schulischen Be­rufsvorbereitung. Die bekanntesten For­men sind das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ). Im Falle einer sich anschließenden Arbeitsaufnahme kann mit einem absolvierten BVJ oder BGJ zugleich die Er­füllung der Berufsschulpflicht nachge­wiesen werden.

Berufsvorbereitungsjahr (BVJ): Ziel­gruppen sind vor allem Schüler ohne Hauptschulabschluss oder Abgänger der Förderschulen bzw. Schulen für Lernbehinderte. Das BVJ dauert ein Jahr. Es vermittelt fachpraktische und fach­theoretische Grundqualifikationen, ge­währt oft Einblicke in verschiedene Be­rufsfelder (z. B. Metall, Holz, Gestaltung) und hilft, schulische Lücken zu schlie­ßen. Die Teilnehmer haben Gelegenheit, sich über ihre beruflichen Möglichkeiten zu informieren, sich zu testen, ihre individuellen Fähigkeiten und Interessen zu entdecken und zu vertiefen. Durch ab­gestufte Anforderungen und eine diffe­renzierte Förderung sollen individuelle berufliche Perspektiven eröffnet und der Einstieg in eine Berufsausbildung oder in eine Beschäftigung erleichtert wer­den. Mit dem erfolgreichen Bestehen eines BVJ lässt sich der Hauptschulab­schluss oder ein gleichwertiger Bil­dungsabschluss erwerben.

Berufsgrundbildungsjahr (BGJ): Ziel ist es, den Teilnehmern Grundqualifika­tionen zu vermitteln. Es kann einen Ein­blick in ein bestimmtes Berufsfeld geben oder auch auf einen einzelnen Beruf aus­gerichtet sein. Das BGJ dauert ein Jahr. Angebotene Berufsfelder sind z. B. Wirt­schaft und Verwaltung, Metalltechnik, Elektrotechnik, Bautechnik, Holztech­nik, Textil und Bekleidung. Das BGJ kann – je nach Bundesland – kooperativ (d.h. teilzeitschulisch bei einer betrieblichen Ausbildung) oder in rein schulischer Form (dann wird es oft auch Berufs­grundschuljahr genannt) absolviert werden. Der erfolgreiche Besuch des BGJ kann auf eine sich anschließende Be­rufsausbildung angerechnet werden, wenn das absolvierte Berufsfeld und der Ausbildungsberuf einander entsprechen.

Des Weiteren lässt sich der Besuch einer Berufsfachschule (mindestens einjährig) zur Berufsvorbereitung nutzen. Für be­hinderte junge Menschen werden zum Teil Sonderformen angeboten (z. B. Sonderberufsschule in Vollzeitform, Werkklassen). An Schulen für geistig behinderte Menschen sind berufsvorbe­reitende Maßnahmen im Rahmen der Abschlussstufenklasse (Werkstufe) vor­gesehen.

Version vom: 24.10.2011
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