INTEGRATIONSÄMTER

Berufsgenossenschaften (BG)

Die gewerblichen Berufsgenossenschaf­ten sind die Träger der gesetzlichen Un­fallversicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von Arbeitnehmern in Betrieben der freien Wirt­schaft. Sie sind nach Gewerbezweigen strukturiert. Für Arbeiter und Angestell­te im öffentlichen Dienst gibt es die Unfallkassen bzw. die Gemeindeunfallversicherungsverbände. In der Land-und Forstwirtschaft wird die Unfallversicherung (neben zusätzlicher weiterer Sozialversicherungsaufgaben) von den regionalen landwirtschaftlichen Berufs­genossenschaften wahrgenommen. Alle Träger der gesetzlichen Unfallversi­cherung sind zugleich auch Rehabilita­tionsträger.

Die gesetzliche Grundlage der Un­fallversicherung ist das 7. Sozialgesetzbuch (SGB VII). Kraft Gesetz ist jeder Arbeitnehmer in einem Betrieb gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Be­rufskrankheiten versichert – und jeder Unternehmer ist Mitglied in der für sei­nen Gewerbezweig errichteten BG.

Die Aufgaben der Unfallversiche­rungsträger sind in Bezug auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten:

  • Prävention, d.h. Verhütung und Ab­wehr im Rahmen von Arbeitssicher­heit, Arbeitsschutz und Gesund­heitsschutz sowie wirksame Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen
  • Leistungen zur medizinischen Reha­bilitation (Wiederherstellung) und zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Entschädigung für Folgen von Ar­beitsunfällen und Berufskrankheiten durch Geldleistungen (z. B. Verletz­tengeld bei Arbeitsunfähigkeit, Übergangsgeld im Rahmen der Leis­tungen zur beruflichen Teilhabe oder spezifische Renten)

Die Prävention ist eine vorrangige ge­setzliche Verpflichtung. Die Berufsgenossenschaften erfüllen diese Aufgabe unter anderem durch:

  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV) über Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen, die Arbeitgeber zu treffen haben, oder über die Sicher­stellung der Ersten Hilfe im Betrieb
  • Beratung und Überwachung von Ar­beitgebern und Beschäftigten durch technische Aufsichtspersonen
  • Ausbildung, Aufklärung und Infor­mation, z. B. die Aus- und Fortbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Sicherheitsbeauftragten, der Ar­beitgeber, der Betriebs- und Perso­nalräte sowie der Schwerbehinder­tenvertretung

Hauptverband: Die gewerblichen Be­rufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben sich zur Förderung der ge­meinsamen Aufgaben und der Wahr­nehmung gemeinsamer Interessen in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversi­cherung (DGUV) zusammengeschlossen.

Version vom: 24.10.2011
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