Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von Arbeitnehmern in Betrieben der freien Wirtschaft. Sie sind nach Gewerbezweigen strukturiert. Für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst gibt es die Unfallkassen bzw. die Gemeindeunfallversicherungsverbände. In der Land-und Forstwirtschaft wird die Unfallversicherung (neben zusätzlicher weiterer Sozialversicherungsaufgaben) von den regionalen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften wahrgenommen. Alle Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind zugleich auch Rehabilitationsträger.
Die gesetzliche Grundlage der Unfallversicherung ist das 7. Sozialgesetzbuch (SGB VII). Kraft Gesetz ist jeder Arbeitnehmer in einem Betrieb gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert – und jeder Unternehmer ist Mitglied in der für seinen Gewerbezweig errichteten BG.
Die Aufgaben der Unfallversicherungsträger sind in Bezug auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten:
Die Prävention ist eine vorrangige gesetzliche Verpflichtung. Die Berufsgenossenschaften erfüllen diese Aufgabe unter anderem durch:
Hauptverband: Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben sich zur Förderung der gemeinsamen Aufgaben und der Wahrnehmung gemeinsamer Interessen in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zusammengeschlossen.