INTEGRATIONSÄMTER

Berufsberatung

Berufsberatung ist eine im SGB III (Arbeitsförderung) festgelegte Aufgabe der Agenturen für Arbeit (§§ 30 ff. SGB III). Die Beratung richtet sich nach dem Anliegen und dem Bedarf des einzelnen Ratsuchenden. Sie bezieht sich z. B. auf Fragen der Berufswahl, des Berufswechsels, auf Möglichkeiten der beruflichen Bildung und die Leistungen der Arbeitsförderung. Sofern dies zur Feststellung der beruflichen Eignung erforderlich und gewünscht ist, kann eine medizinische oder psychologische Untersuchung wichtige Informationen zur Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit liefern. Für behinderte Menschen und Rehabilitanden wurden spezifisch qualifizierte Reha/SB-Teams eingerichtet.

Version vom: 13.02.2011
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