INTEGRATIONSÄMTER

Berufliche Weiterbildung

Berufliche Weiterbildung, auch als Fort­bildung bezeichnet, dient dazu, berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten, zu erweitern, der technischen Entwicklung anzupassen oder einen be­ruflichen Aufstieg zu ermöglichen (vgl. berufliches Fortkommen).

Es gibt folgende Formen der Weiterbil­dung:

  • Anpassungsfortbildung: Zum Bei­spiel, wenn wichtige Zusatzqualifika­tionen benötigt werden, damit der bisherige Beruf weiter ausgeübt wer­den kann.
  • Umschulung: Zum Beispiel, wenn im Verlauf eines Berufslebens eine Be­hinderung auftritt und deshalb der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann und ein neuer Beruf er­lernt werden muss.
  • Aufstiegsweiterbildung: Zum Bei­spiel, wenn man seinen Beruf nur dann weiter ausüben kann, wenn man in der Lage ist, im Betrieb eine verantwortliche Position zu überneh­men. Hierzu zählen etwa Aufstiegslehrgänge in der Wirtschaft oder Laufbahnlehrgänge im öffentlichen Dienst.

Sofern im Rahmen der Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben die Teilnahme an allgemeinen Weiterbildungs­maßnahmen wegen Art und Schwere der Behinderung nicht möglich ist, kann die Maßnahme in einer besonders auf die Bedürfnisse behinderter Menschen ausgerichteten Einrichtung, z. B. einem Berufsförderungswerk, durchgeführt werden. Die Zuständigkeit und die Vo­raussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe richten sich nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger (§6 SBG IX) geltenden Leistungsgesetzen.

Im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben können auch Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung berufli­cher Kenntnisse und Fertigkeiten für schwerbehinderte Menschen gefördert werden (§102 Abs. 3 Nr. 1e SGB IX i.V.m. §24 SchwbAV).

Version vom: 24.10.2011
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