INTEGRATIONSÄMTER

Beratende Ingenieure

Die Beratenden Ingenieure bilden einen der Fachdienste der Integrationsämter. Sie beraten Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen und das betriebliche Integrationsteam sowie andere mit der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben befasste Personen in technisch-organisatorischen Fragen der Beschäftigung und unterstützen sie durch die Erarbeitung von konkreten Lösungsvorschlägen in Problemfällen.

Aufgaben: Die Beratenden Ingenieure haben im Wesentlichen die Aufgabe,

  • behinderungsgerechte Arbeitsplätze in Betrieben und Dienststellen zu ermitteln,
  • Arbeitsplätze und Arbeitsumfeld durch Vorschläge zu technischen/organisatorischen Maßnahmen (wie Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder Einsatz technischer Arbeitshilfen) an die Behinderung des Mitarbeiters anzupassen,
  • bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen mitzuwirken, die eingestellt werden oder die innerbetrieblich umgesetzt werden müssen,
  • schwerbehinderte Menschen bei der behinderungsgerechten baulichen Gestaltung ihrer Wohnungen (Wohnungshilfen) und der behinderungsgerechten Ausstattung ihrer Kraftfahrzeuge (Kraftfahrzeughilfe) zu unterstützen sowie
  • Seminare und Bildungsangebote für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte, Beauftragte des Arbeitgebers und andere mit der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in den Betrieben und Dienststellen befasste Mitarbeiter durchzuführen (vgl. Seminare und Öffentlichkeitsarbeit).

Weitere Aufgaben sind fachtechnische Hilfestellungen bei der Schaffung, Ausstattung und Modernisierung von Einrichtungen der Arbeits- und Berufsförderung behinderter Menschen, wie z. B. Werkstätten für behinderte Menschen.

Die Beratenden Ingenieure wirken somit an den Entscheidungen der Integrationsämter über die finanziellen Leistungen zur Teilhabe mit (Zuwendungen an Arbeitgeber, schwerbehinderte Arbeitnehmer und Einrichtungen der Arbeits- und Berufsförderung behinderter Menschen).

Im Kündigungsschutz nehmen sie fachtechnisch-gutachterlich zu Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten Stellung, soweit dabei Fragen vor allem der Ergonomie, der Arbeitsplatzeignung, -gestaltung und -schaffung, der beruflichen Qualifikationsanforderungen alternativer Arbeitsplätze (Umsetzung) usw. zu klären und entsprechende Maßnahmevorschläge zu erarbeiten sind.

Erforderliche Kenntnisse und Kooperation: Die weit gefächerte Tätigkeit der Beratenden Ingenieure erfordert neben dem ingenieurspezifischen Wissen Kenntnisse der Ergonomie, der Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie (vor allem über Art und Auswirkung von Behinderungen in Bezug auf den Arbeitseinsatz in körperlicher, geistiger und psychischer Hinsicht), ferner Kenntnisse der Arbeitssicherheit und der Betriebswirtschaft. Die Beratenden Ingenieure arbeiten nach QUASI, einem Handbuch zur Qualitätssicherung in Anlehnung an die DIN EN ISO 9001:2000. Sie arbeiten eng mit dem betrieblichen Integrationsteam, Arbeitsmedizinern und Psychologen, betrieblichen und außerbetrieblichen Arbeitsmittelgestaltern sowie den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben und Dienststellen zusammen.

Auch bei den Agenturen für Arbeit besteht ein Technischer Fachdienst. Dessen Beratende Ingenieure unterstützen die Reha-Teams der Agenturen für Arbeit u.a. bei der Berufsberatung, der Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung von schwerbehinderten Menschen und Rehabilitanden sowie bei der Prüfung der Voraussetzungen einer Gleichstellung.

Version vom: 24.10.2011
« zurück zum Lexikon Index

Fachlexikon

Titel Fachlexikon ABC

zum Index

Abkürzungen