Behindertenverbände sind Organisationen, die parteipolitisch und konfessionell neutral die sozialpolitischen Interessen ihrer Mitglieder vertreten, um die organisierte Selbsthilfe behinderter Menschen zu fördern. Sie nehmen Einfluss auf die Gesetzgebung und sind Gesprächspartner der verschiedenen im Sozialbereich tätigen Behörden und Einrichtungen. Sie vertreten ihre Mitglieder in Fragen des Versorgungs-, Sozial- und Sozialversicherungsrechts sowie in allen Angelegenheiten, die mit beruflicher und gesellschaftlicher Teilhabe behinderter Menschen zu tun haben. Dies gilt auch für Hilfestellungen bei einem Rechtsstreit vor Gericht.
Die Behindertenverbände haben ein besonderes Verbandsklagerecht (§63 SGB IX); danach können sie in Form einer gesetzlichen Prozessstandschaft an Stelle und mit dem Einverständnis von behinderten Menschen deren Rechte geltend machen.
Die großen Behindertenverbände – wie z. B. die Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte (BAGH), der Sozialverband VdK, der Sozialverband Deutschland (SoVD) oder der BDH (Bund der Hirnverletzten) – bringen ihr Wissen und ihre Erfahrung in Beschluss- und Beratungsgremien auf Bundes-, Landesund kommunaler Ebene ein. Sie sind vertreten im Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie in den Beratenden Ausschüssen für behinderte Menschen und in den Widerspruchsausschüssen bei den Integrationsämtern und der Bundesagentur für Arbeit. Ihre Vertreter sind auch als ehrenamtliche Sozialrichter tätig.
Die Behindertenverbände befassen sich mit der Förderung des behinderungs gerechten Wohnungs- und Siedlungswesens (barrierefreies Bauen), des Behindertensports und sie sind Träger von Rehabilitationseinrichtungen.