INTEGRATIONSÄMTER

Behindertenbeauftragte

Eine wichtige Form der Interessenver­tretung sowie der Politikberatung zu­gunsten behinderter Menschen sind die Behindertenbeauftragten. Sie gibt es bei der Bundesregierung, dort „Beauftrag­ter der Bundesregierung für die Belan­ge der behinderten Menschen” ge­nannt, und bei den Landesregierungen. Viele Kommunen haben ebenfalls Behindertenbeauftragte ernannt.

Aufgaben: Die Behindertenbeauftrag­ten sehen es vor allem als ihre Aufgaben an, diejenige Stelle, der sie zugeordnet sind (z. B. Bundes- oder Landesregie­rung, Stadtverwaltung), aber auch die jeweiligen Parlamente über die beson­deren Belange und Bedürfnisse von be­hinderten Menschen zu informieren und zu beraten sowie Impulse für eine Fort­entwicklung der Behindertenpolitik auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zu geben. Sie bringen dabei die spezifischen Anliegen zur Teilhabe von behinderten Menschen, deren Anregungen sowie Anregungen von Behindertenverbänden und Wohl­fahrtsverbänden ein. Die Behinderten­beauftragten sind zugleich auch An­sprechpartner für einzelne behinderte Menschen und unterstützen diese in ihren Bemühungen um Teilhabe und Rehabilitation.

Version vom: 07.10.2011
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