INTEGRATIONSÄMTER

Barrierefreiheit

Das Ziel der Selbstbestimmung und der gleichberechtigten Teilhabe behinder­ter und von Behinderung bedrohter Menschen am Leben in der Gesellschaft (§1 SGB IX) erfordert, dass Barrieren be­seitigt werden, die dieser Teilhabe im Wege stehen. Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informations­quellen und Kommunikationseinrich­tungen sowie andere gestaltete Le­bensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen ohne besondere Erschwer­nisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Dies betrifft nicht nur eine rollstuhlge­rechte Gestaltung z. B. von öffentlichen Gebäuden für Menschen mit Körper­behinderungen, sondern in gleicher Weise z. B. die Beseitigung von Kom­munikationsbarrieren für Menschen mit Sinnesbehinderungen (Blindheit und Sehbehinderungen, Hörschädigungen) oder mit einer geistigen Behinderung. Barrierefreiheit in diesem umfassenden Verständnis bezieht sich z. B. auf das barrierefreie Bauen oder die Ver­pflichtung zur barrierefreien Gestaltung von Rehabilitationseinrichtungen, den Einsatz von Gebärdensprachdolmet­schern und schließt auch die Gestaltung und den technischen Aufbau von Web­seiten ein.

Die Barrierefreiheit ist Kernstück des Behindertengleichstellungsgesetzes
(BGG).

Am 17.07.2002 wurde darüber hinaus eine Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV) vom Bundesministerium des Innern und dem damaligen Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erlassen. Sie legt fest, dass ab dem 01.01.2006 alle Angebote an Informationstechnik der Behörden der Bundesverwaltung, z. B. Internetauftritte, auch für behinderte Menschen zugänglich sein müssen.

Beispiele für Anforderungen an bar­rierefreie Internetangebote:

  • Grafiken und Bilder sollten grund­sätzlich mit einem alternativen Text hinterlegt sein, damit die Hilfsmittel von blinden und sehbehinderten Menschen diesen auslesen können.
  • Sehbehinderte und farbenblinde Menschen können schwache Farb­kontraste und kleine Schriftgrößen nicht wahrnehmen. Deshalb benöti­gen sie individuell einstellbare Schrift­größen und deutliche Farbkontraste, insbesondere zwischen Text und Hin­tergrund, für die Nutzung von Web­seiten.
  • Menschen mit motorischen Beein­trächtigungen und blinde Menschen können die Computermaus nicht benutzen und sind daher darauf ange­wiesen, die Webseite mit der Tastatur zu bedienen. Deswegen sollten Schalt­flächen, Menüleisten und Eingabefel­der auf der Webseite mit der Tastatur zu bedienen sein. Außerdem sollte die Webseite in der individuellen Ge­schwindigkeit nutzbar sein, ohne dass Zeitbeschränkungen zum automati­schen Abbruch von Vorgängen führen.
  • Für gehörlose oder hörgeschädig­te Menschen sollten Audio- und Videodateien im Internet durch be­schreibende Texte oder Gebärdensprache-Videos ergänzt werden.
  • Menschen mit einer geistigen Be­hinderung oder einer Lernbehinderung benötigen eher kurze Texte in einer klaren und leicht verständli­chen Sprache. Davon profitieren auch gehörlose Menschen, die mit Ge­bärden kommunizieren und für die die deutsche Sprache nicht die Mutter­sprache ist. Daneben können graphi­sche Elemente die schriftlichen Infor­mationen sinnvoll ergänzen. Eine wiederkehrende, sinnvolle Struktur des Seitenaufbaus, der Navigation und der Inhalte erleichtert die Orien­tierung innerhalb der Webseite.
Version vom: 24.10.2011
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