INTEGRATIONSÄMTER

Arbeitssicherheit

Der Sammelbegriff Arbeitssicherheit umfasst alle tatsächlichen Maßnahmen und rechtlichen Vorschriften, die der Prävention dienen, z. B. der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufs­krankheiten. Rechtliche Grundlagen der Arbeitssicherheit sind u.a. das Ar­beitssicherheitsgesetz (ASiG) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Siehe auch Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Die Regelungen des betrieblichen Arbeitsschutzes sollen die Arbeitneh­mer vor Gefahren schützen, die ihnen z. B. drohen können aus

  • den technischen und baulichen Ein­richtungen des Betriebes,
  • dem Produktionsablauf und den in­nerbetrieblichen Transportvorgängen,
  • den zu verwendenden Arbeitsstoffen (z. B. Chemikalien),
  • den betrieblichen Umgebungseinflüs­sen (z. B. Lärm, Stäube, Gase und Dämpfe, Lichtverhältnisse, klimati­sche Verhältnisse wie Feuchtigkeit, Raumtemperatur oder Zugluft).

Entsprechende Hinweise zur Arbeits­umgebung enthalten die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln – ASR). Alte Arbeitsstätten-Richtlinien (Abkürzung ebenfalls ASR) bleiben noch bis 31.12.2012 in Kraft. Es sei denn, dass sie vorher durch neue Arbeitsstättenre­geln abgelöst werden. Arbeitsmittel werden in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den nachge­schalteten Technischen Regeln zur Be­triebssicherheit (TRBS) behandelt. Verantwortlich für die Arbeitssicherheit ist der Arbeitgeber. Weiterer Kern des betrieblichen Arbeitsschutzes sind die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften. Die Einhal­tung der Vorschriften überwachen die Berufsgenossenschaften und die staat­lichen Gewerbeaufsichtsämter.

Die Schwerbehindertenvertretung ist im Rahmen ihrer Aufgaben auch für Fragen der Arbeitssicherheit von schwerbehinderten Menschen mit zuständig. Sie hat das Recht, an den Sit­zungen des Arbeitsschutzausschusses, der nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorgeschrieben ist, beratend teil­zunehmen (§ 95 Abs. 4 SGB IX).

Version vom: 24.10.2011
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