Der Sammelbegriff Arbeitssicherheit umfasst alle tatsächlichen Maßnahmen und rechtlichen Vorschriften, die der Prävention dienen, z. B. der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Rechtliche Grundlagen der Arbeitssicherheit sind u.a. das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Siehe auch Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die Regelungen des betrieblichen Arbeitsschutzes sollen die Arbeitnehmer vor Gefahren schützen, die ihnen z. B. drohen können aus
Entsprechende Hinweise zur Arbeitsumgebung enthalten die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln – ASR). Alte Arbeitsstätten-Richtlinien (Abkürzung ebenfalls ASR) bleiben noch bis 31.12.2012 in Kraft. Es sei denn, dass sie vorher durch neue Arbeitsstättenregeln abgelöst werden. Arbeitsmittel werden in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den nachgeschalteten Technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) behandelt. Verantwortlich für die Arbeitssicherheit ist der Arbeitgeber. Weiterer Kern des betrieblichen Arbeitsschutzes sind die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften. Die Einhaltung der Vorschriften überwachen die Berufsgenossenschaften und die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter.
Die Schwerbehindertenvertretung ist im Rahmen ihrer Aufgaben auch für Fragen der Arbeitssicherheit von schwerbehinderten Menschen mit zuständig. Sie hat das Recht, an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses, der nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorgeschrieben ist, beratend teilzunehmen (§ 95 Abs. 4 SGB IX).