INTEGRATIONSÄMTER

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht gehört dem privaten Recht an, soweit es die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Ar­beitgeber regelt. Es ist aber auch öf­fentlich-rechtlicher Natur, wenn das Verhältnis von Arbeitnehmer und Ar­beitgeber zum Staat und zu öffentlich­-rechtlichen Körperschaften berührt wird. Auch das Betriebsverfassungs­gesetz (BetrVG) und das Tarifvertrags­recht sind dem Arbeitsrecht zuzuord­nen. Das Arbeitsrecht soll den Arbeitnehmer schützen und zugleich einen gerechten Ausgleich der Interes­sen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer herbeiführen. Auch das Kündigungs­schutzgesetz (KSchG) und das SGB IX enthalten in großem Umfang arbeits­rechtliche Vorschriften.

Version vom: 12.10.2011
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