INTEGRATIONSÄMTER

Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmedizin befasst sich mit den Auswirkungen der Arbeit auf die Ge­sundheit und den Auswirkungen von Krankheiten auf die Arbeitsfähigkeit. Ihre Aufgabe besteht darin, Gesund­heitsschäden zu verhüten, die sich aus den Arbeitsbedingungen ergeben könn­ten. Dazu gehören auch die Verhütung von Arbeitsunfällen und die Erfor­schung und Vermeidung von Berufs­krankheiten. Aufgabe der Arbeitsmedi­zin ist es ferner, sicherzustellen, dass die einzelnen Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausüben können, die ihrem körperlichen und seelischen Leistungsvermögen ent­spricht. Psychische Gesichtpunkte, die bei der Arbeitstätigkeit beachtet werden müssen, sind Gegenstand der Arbeitspsychologie. Wesentliche Teilgebie­te der Arbeitsmedizin sind die Arbeits­physiologie und die Arbeitshygiene.

Die Arbeitsphysiologie befasst sich mit den Körper- und Sinnesfunktionen bei der Arbeit sowie den körperlichen Belastungen bei beruflichen Tätigkeiten. Sie ermittelt dabei die Wechselwirkun­gen zwischen Mensch, Arbeitsaufgabe und Arbeitsplatz. Gegenstand der Untersuchung sind

  • die Belastung, d.h. eine vorgegebene Anforderung, die von äußeren Arbeits­bedingungen, nicht aber vom betrof­fenen Arbeitnehmer abhängt (z. B. das Einspannen eines Werkstücks in die Drehbank),
  • die Leistung, d.h. die Reaktion des Arbeitnehmers auf die Belastung (z.B. das Aufbringen von Muskelkraft beim Heben und Einspannen des Werk­stücks in die Drehbank, verbunden mit dem Sehen als Sinnesleistung),
  • die Beanspruchung, d.h. die indivi­duellen Reaktionen des menschlichen Organismus beim Erbringen der Leis­tung (z.B. die Pulsfrequenz).

Die Arbeitshygiene (Gewerbehygie­ne) befasst sich mit den Gefährdungen der Gesundheit durch die Berufsarbeit. Arbeitshygienisch sind vor allem von Bedeutung:

  • die zu bearbeitenden Materialien und Stoffe, z. B. chemische Substanzen, giftige Stoffe
  • die bei einzelnen Arbeitsvorgängen auftretenden Gase, Stäube und Dämpfe
  • Lärmbelastungen
  • die Be- und Entlüftung der Arbeits­räume sowie insgesamt die klimatischen Verhältnisse im Betrieb und am Arbeitsplatz
  • die Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz
  • Art und Beschaffenheit der Arbeits­kleidung
  • Fragen der Feuergefährdung
  • die Dauer und Verteilung der Ar­beitszeit, Schicht- und Wechseldienst, Arbeitspausen

Arbeitsmedizinische Untersuchun­gen sind gerade für schwerbehinderte Menschen – aufgrund der behinde­rungsbedingten Funktionseinschrän­kungen – von besonderer Bedeutung. So ist im Einzelfall zu klären, welche Tätigkeiten der behinderte Mensch mit Rücksicht auf Art oder Schwere der je­weiligen Behinderung ausüben kann (Profilmethode) und welche technischen Arbeitshilfen erforderlich sind. Eine wichtige arbeitsmedizinische Funk­tion haben die nach dem Arbeitssi­cherheitsgesetz (ASiG) vom Arbeitgeber zu bestellenden Betriebsärzte im Hin­blick auf ärztliche Untersuchungen, arbeitsmedizinische Beurteilungen und Beratungen.

Arbeitsmedizinische Aspekte im Schwerbehindertenrecht:

  • Ausdrücklich gefordert wird die Be­rücksichtigung der Behinderung und ihrer Auswirkungen auf die Be­schäftigung bei der Gestaltung der Arbeits bedingungen schwerbehin­derter Menschen (§81 Abs. 4 Nr. 1 SGB IX).
  • Zum anderen ist der wichtige Gedan­ke der Prävention und der frühzei­tigen Reaktion auf gesundheitliche Gefährdungen bei der Arbeitstätigkeit (Betriebliches Eingliederungs­management) im Teil 2 des SGB IX in § 84 verankert.
Version vom: 12.10.2011
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