INTEGRATIONSÄMTER

Arbeitsmarkt

Unter dem Begriff Arbeitsmarkt versteht man Angebot und Nachfrage von Arbeitskräften für eine abhängige ent­lohnte Beschäftigung. Das Angebot von Arbeitskräften bestimmt sich aus dem sog. Erwerbspersonenpotenzial, das sich aus den Erwerbstätigen, den regis­trierten Arbeitslosen und der stillen Re­serve zusammensetzt. Die Nachfrage re­präsentiert das gesamtwirtschaftliche Stellenangebot im Inland.

Die Bundesagentur für Arbeit (Agen­tur für Arbeit) hat u.a. die Aufgabe, diesen Arbeitsmarkt zu beobachten, Ar­beitsmarkt- und Berufsforschung zu betreiben und darüber regelmäßig zu berichten (§§280 ff. SGB III). Der Arbeitsmarkt kann dabei unter verschie­denen Gesichtspunkten betrachtet wer­den, z. B. in regionaler Hinsicht, nach Berufssparten oder nach der Qualifika­tion der Arbeitnehmer, aber auch grup­penspezifisch (z. B. schwerbehinderte Menschen, jüngere Menschen, ältere Arbeitnehmer).

Wer als behinderter Mensch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann, hat die Möglichkeit, z. B. in einer Werkstatt für behinderte Menschen eine geeignete Beschäftigung zu finden.

Version vom: 12.10.2011
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