Unter dem Begriff Arbeitsmarkt versteht man Angebot und Nachfrage von Arbeitskräften für eine abhängige entlohnte Beschäftigung. Das Angebot von Arbeitskräften bestimmt sich aus dem sog. Erwerbspersonenpotenzial, das sich aus den Erwerbstätigen, den registrierten Arbeitslosen und der stillen Reserve zusammensetzt. Die Nachfrage repräsentiert das gesamtwirtschaftliche Stellenangebot im Inland.
Die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit) hat u.a. die Aufgabe, diesen Arbeitsmarkt zu beobachten, Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zu betreiben und darüber regelmäßig zu berichten (§§280 ff. SGB III). Der Arbeitsmarkt kann dabei unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden, z. B. in regionaler Hinsicht, nach Berufssparten oder nach der Qualifikation der Arbeitnehmer, aber auch gruppenspezifisch (z. B. schwerbehinderte Menschen, jüngere Menschen, ältere Arbeitnehmer).
Wer als behinderter Mensch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann, hat die Möglichkeit, z. B. in einer Werkstatt für behinderte Menschen eine geeignete Beschäftigung zu finden.