INTEGRATIONSÄMTER

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer ist, wer in einem Ar­beitsverhältnis steht und eine vom Arbeit geber abhängige weisungsge­bundene Tätigkeit ausübt; hierzu zäh­len Arbeiter, Angestellte und die zur Berufsausbildung Beschäftigten (Aus­zubildende). Für Arbeitnehmer gilt das Arbeitsrecht. Auch leitende Angestellte sind an sich Arbeitnehmer; den­noch gelten für sie vielfach Ausnahmen. Während das Betriebsverfassungsge­setz (BetrVG) auf die leitenden Ange­stellten grundsätzlich keine Anwendung findet, macht das Schwerbehinderten­recht (Teil 2 SGB IX) bei dieser Beschäftigtengruppe keinen Unterschied zu den übrigen schwerbehinderten Arbeitneh­mern.

Version vom: 30.09.2011
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