INTEGRATIONSÄMTER

Arbeitgeberverbände

Arbeitgeberverbände sind Vereine, in denen sich Arbeitgeber i.d.R. nach bestimmten Industrie- oder Gewerbezwei­gen zusammengeschlossen haben. Es bestehen Fachverbände als Orts-, Be­zirks-, Landes- und Bundesverbände. Auf Landesebene gibt es allgemeine Arbeitgeberverbände als Zusammen­schluss der Fachverbände und als Spitzenverband die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Den Arbeitgeberverbänden kommt ebenso wie den Gewerkschaften als wesentliche Aufgabe der Abschluss von Tarifverträgen zu. Sie leisten ihren Mit­gliedern Beratung in Fragen des Ar­beitsrechts und bieten Rechtsschutz.

Laut Gesetz haben die Arbeitgeber ­verbände zahlreiche Vorschlags- und Entsendungsrechte zu gerichtlichen Spruchkörpern und Verwaltungsbehörden: etwa bei der Berufung der ehren­amtlichen Richter der Arbeitsgerichte, bei der Besetzung der Organe der Bun­desagentur für Arbeit und der Organe der Sozialversicherungsträger sowie bei der Berufung der Arbeitgebervertreter im Widerspruchsausschuss und im Beratenden Ausschuss für behinderte Menschen beim Integrationsamt.

Version vom: 12.10.2011
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