INTEGRATIONSÄMTER

Arbeitgeber

Arbeitgeber ist, wer Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis mit abhängi­ger Arbeit beschäftigt. Auch eine juris­tische Person (z. B. Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung) kann Arbeitgeber sein, ebenso die öf­fentliche Hand. Unerheblich ist die Art der Arbeit und ob der Arbeitgeber ein Gewerbe betreibt. Die Verpflichtungen aus dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) wie die Beschäftigungspflicht oder die Zahlung der Ausgleichsabga­be betreffen jeweils den Arbeitgeber als solchen und nicht den einzelnen Zweig­betrieb (Betrieb) bzw. die nachgeord­nete Dienststelle.

Version vom: 12.10.2011
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