Bei der Epilepsie handelt es sich um Funktionsstörungen des Gehirns. Es kommt zu spontan und wiederholt auftretenden Anfällen. Sie dauern von wenigen Sekunden bis zu einigen Minuten und können sehr unterschiedliche Erscheinungsformen haben.
Wenn keine zusätzlichen Behinderungen hinzukommen, sind an Epilepsie erkrankte Menschen i.d.R. nur durch die Symptome eingeschränkt, die während des Anfalls auftreten. Werden die heute zur Verfügung stehenden Therapiemöglichkeiten umfassend genutzt und erfolgt eine optimale Einstellung durch Medikamente, können bis zu 70% aller an Epilepsie erkrankten Menschen zuverlässig anfallsfrei leben. Trotz dieses – vor allem medizinischen – Fortschritts bestehen immer noch Vorurteile und Fehlinformationen über diese Erkrankung. Dies ist eines der größten Probleme, mit dem sich Betroffene auseinandersetzen müssen.
Ursachen von Anfallsleiden: Sie sind vielfältig und können z. B. in Geburtsschäden liegen oder im Erwachsenenalter auf Hirnverletzungen, Hirntumore oder Blutungen zurückgehen. Etwa die Hälfte aller Epilepsien treten bereits vor dem 10. Lebensjahr auf, ungefähr zwei Drittel bis zum 20. Lebensjahr. Das Auftreten eines einmaligen Anfalls oder einzelner Anfälle bedeutet jedoch nicht, dass der Betroffene an einer Epilepsie erkrankt ist. Etwa 5% der Bevölkerung erleiden mindestens einmal im Laufe ihres Lebens einen epileptischen Anfall (Gelegenheitsanfälle), ohne anfallskrank zu werden – z. B. aufgrund von Fieberkrämpfen, einer schweren Infektion, Alkohol- und Drogenkonsum oder Schlafentzug.
Erst wenn bei einem Menschen innerhalb eines Jahres mindestens 2 epileptische Anfälle ohne akute Ursache aufgetreten sind, spricht man von Epilepsie. Rund 1% der Bevölkerung ist davon betroffen.
Verschiedene Anfallsformen: Es wird zwischen fokalen und generalisierten epileptischen Anfällen unterschieden. Bei fokalen Anfällen ist nur ein Teil des Gehirns betroffen, bei einem generalisierten Anfall das gesamte Gehirn. Die Anfälle sind in ihrem Ablauf und ihren Auswirkungen sehr unterschiedlich. Je nachdem, welche Hirnzentren von den krampfauslösenden Störungen betroffen sind, kommen ganz unterschiedliche Formen von Anfällen vor, von den „großen Anfällen“ mit Bewusstseinsverlust und generalisierten Muskelkrämpfen, über lokalisierte Krämpfe einzelner Gliedmaßen bis hin zu anfallsweisen Dämmerzuständen ohne Muskelkrämpfe.
Im Arbeitsleben zu beachten: Um Verletzungen und anfallsauslösende Belastungen auszuschließen, können z. B. folgende Maßnahmen getroffen werden:
Neben dem Bemühen, anfallsauslösende Faktoren und erhöhte Verletzungsgefahren auszuschalten, dürfen auch die psychosozialen Faktoren nicht übersehen werden. Die Unvorhersehbarkeit der Anfälle belastet die Betroffenen sehr, ruft Ängste und Verunsicherung hervor. Daher ist es wichtig, das betriebliche Umfeld einzubeziehen. Kollegen und Vorgesetzte müssen hinreichend über die Erkrankung informiert sein. Sie müssen wissen, wie sie sich während eines Anfalls zu verhalten haben und wann möglicherweise ein Arzt zu rufen ist.
Haftungs- und versicherungsrechtliche Bedenken sind häufig genannte Gründe, anfallskranke Menschen nicht einzustellen. Dieses Risiko wird oft überschätzt. Der Arbeitgeber muss sein Haftungsrisiko realistisch einschätzen. Für Verletzungsfolgen, die unmittelbar durch einen Anfall verursacht werden, tritt die gesetzliche Krankenversicherung ein. Tragen betriebliche Einrichtungen, wie etwa laufende Maschinen, zu den Verletzungen bei, handelt es sich um einen Arbeitsunfall, für den die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) zuständig ist. Der Arbeitgeber haftet nur, wenn er den Arbeitsunfall vorsätzlich herbeigeführt hat. Auch strafrechtliche Konsequenzen hat der Arbeitgeber nicht zu befürchten, wenn er die Einsatzmöglichkeiten des betroffenen Mitarbeiters sorgfältig prüft. Hierbei kann er die fachkundige Beratung des Betriebsarztes, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Berufsgenossenschaften und der Beratenden Ingenieure des Integrationsamtes nutzen.