INTEGRATIONSÄMTER

Altersteilzeit

Das Altersteilzeitgesetz (AtG) ermög­licht älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente. Eine Altersteilzeitver­einbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist freiwillig. Ein Anspruch kann sich jedoch aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung erge­ben.

Es stehen zwei Altersteilzeitmodelle zur Auswahl:

  • Teilzeitmodell: Die Arbeitszeit be­trägt für die gesamte Dauer des Alters teilzeitarbeitsverhältnisses die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit.
  • Blockmodell: Es gibt eine Arbeits­- und eine Freistellungsphase. In der Arbeitsphase ändert sich am Umfang der Arbeitszeit nichts. Die dadurch „vorab“ erbrachte Arbeitsleistung wird dann in der Freistellungsphase in Freizeit abgegolten.

Förderung: Aufgrund gesetzlicher Re­gelung ist die Förderung durch die Bun­desagentur für Arbeit auf Altersteilzeit­arbeitsverhältnisse beschränkt, die vor dem 01.01.2010 begonnen haben.

Version vom: 12.10.2011
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