Einrichtungen für behinderte Menschen dienen der Durchführung von Maßnahmen zur Rehabilitation und Teilhabe im medizinischen, beruflichen, vorschulischen, schulischen und sozialen Bereich. Dazu zählen:
Die Rehabilitationsträger haben zu gewährleisten, dass – fachlich und regional – eine erforderliche Zahl von Rehabilitationsdiensten und -einrichtungen zur Verfügung steht (§19 Abs. 1 SGB IX). Diese Einrichtungen müssen auch den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen, die z. B. beim barrierefreien Bauen zu beachten sind.