INTEGRATIONSÄMTER

Seelische Behinderungen

Gegenüber anderen Behinderungsarten sind seelische Behinderungen schwerer zu definieren. Sie betreffen nicht messbare Dimensionen wie Fühlen, Handeln, Wahrnehmung oder Orientierung. Es handelt sich um subjektive Phänomene, für die es keine genau definierte Norm gibt. Von vielen seelischen Krankheiten sind zudem die Ursachen nicht bekannt.
Deshalb orientieren sich die Diagnosen im klinischen Bereich vielfach an der Beschreibung des Zustandes und des Verlaufs der Erkrankung.

Seelische Erkrankungen treten in verschiedenen Formen auf. Die Übergänge sind fließend. Im Wesentlichen werden jedoch zwei grundlegende Krankheitsbilder unterschieden: Neurosen und Psychosen.

Neurose ist ein Sammelbegriff für sehr unterschiedliche psychische Auffälligkeiten und Erkrankungen. Eine entscheidende Rolle bei Neurosen spielt die Angst. Neurotische Verhaltensweisen dienen dazu, Ängste zu bewältigen und zu kontrollieren. In Belastungssituationen geht das seelische Gleichgewicht verloren, indem der Betroffene psychisch zusammenbricht oder ungewöhnliche Verhaltensweisen entwickelt. Neurotische Entwicklungen können sich zu einer Vielzahl von seelischen Krankheitsbildern verfestigen, die sich auch überlagern. Abhängigkeit, Sucht, zwanghafte Verhaltensweisen, Phobien und psychosomatische Erkrankungen können u. a. dazugezählt werden. Neurotische
Muster finden sich in der einen oder anderen Form und in unterschiedlicher
Ausprägung bei jedem Menschen. Problematisch werden sie erst dann, wenn sie sich zu einem Krankheitsbild verfestigen.

Psychose ist die schwerste Form einer psychischen Erkrankung. Sie ist der Oberbegriff einer Reihe von Erkrankungen, zu der Schizophrenien, endogene und exogene Depressionen, Manien, aber auch organisch bedingte seelische Erkrankungen – z. B. als Folgen eines Unfalls gerechnet werden. Ein wesentliches Kennzeichen ist ihr phasenhafter Verlauf. Relativ gesunde Lebensabschnitte können abrupt oder schleichend durch Phasen akuter Krankheit unterbrochen werden oder in Phasen eingeschränkter Belastbarkeit übergehen.

Im akuten Stadium der Erkrankung sind die psychischen Funktionen wie Denken, Fühlen, Handeln, Wahrnehmung und Orientierung erheblich beeinträchtigt. Das bedeutet, es tritt ein totaler oder weitgehender Realitätsverlust auf. Dies kann dazu führen, dass der Kontakt zur Umwelt immer weiter eingeschränkt wird. Der Betroffene kapselt sich ab und es wird immer schwerer, ihn in die Realität zurückzuholen.

Problem der Akzeptanz: Viele seelisch erkrankte Menschen haben Schwierigkeiten, sich zu ihrer Behinderung zu bekennen. Sie haben Angst davor, stigmatisiert zu werden. Oft sind sie auch nicht in der Lage, ihre Situation richtig einzuschätzen. Dies führt z. B. zu Problemen, wenn es um den Kündigungsschutz geht. Liegt keine Anerkennung der Schwerbehinderung vom Versorgungsamt bzw. der nach Landesrecht zuständigen Behörde vor, dann kann natürlich auch der besondere Kündigungsschutz nicht greifen. Daher ist es angebracht darauf hinzuwirken, dass ein Anerkennungsantrag gestellt wird.

Im Arbeitsleben zu beachten:

  • Unerklärliche Verhaltensänderungen eines Mitarbeiters besprechen, um das veränderte Verhalten zu verstehen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
  • Es sollte eine zentrale Bezugsperson im Betrieb geben, mit der die betroffene Person ihre betrieblichen Angelegenheiten besprechen kann.
  • Arbeitsabläufe und Aufgaben strukturiert und transparent gestalten.
  • Über- wie auch Unterforderung vermeiden.
  • Eindeutigkeit im Umgang hilft, Verunsicherungen abzubauen.
  • Medikamente können auch Nebenwirkungen haben, die sich auf die Leistungsfähigkeit auswirken.

Beratung und Betreuung: Die Betreuung seelisch behinderter Menschen und die Beratung von Arbeitgebern, Vorgesetzten und Kollegen bei Problemen im psychosozialen Bereich ist die Aufgabe der Integrationsfachdienste, die von den Integrationsämtern koordiniert werden.

Version vom: 20.10.2011
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