Das Bundeskabinett hat den ersten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Darin geht es auch um die Beschäftigung behinderter Menschen.
Der Bericht enthält eine Bestandsaufnahme der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Deutschland sowie Maßnahmen, die Bundesregierung, Länder und andere Institutionen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ergriffen haben oder noch ergreifen werden. Er enthält auch die Vorstellungen insbesondere der Verbände der Menschen mit Behinderungen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und greift Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans zur Klärung von Problemen und zur Überwindung von Defiziten auf. Der Staatenbericht wird zusammen mit einer Kurzfassung des Aktionsplans der Bundesregierung den Vereinten Nationen vorgelegt.
Handlungsbedarf: Arbeitslosigkeit senken
Der Bericht befasst sich mit allen Lebenssituationen behinderter Menschen. Er enthält deshalb auch einen größeren Abschnitt zum Thema „Arbeit und Beschäftigung“. Die Teilhabe am Arbeitsleben gehört zu den Kernbereichen deutscher Politik für behinderte Menschen. Der Bericht nennt beispielhaft das deutsche System von Beschäftigungspflicht und Ausgleichabgabe, schildert überblicksartig einige der Nachteilsausgleiche und neuere Instrumente zur Förderung der beruflichen Teilhabe und hebt die damit erreichte bessere Erfüllung der Beschäftigungsquote in Deutschland hervor. Gleichzeitig stellt der Bericht aber weiteren Handlungsbedarf fest, weil sich die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in den vergangenen Jahren nicht so positiv entwickelt hat wie die Arbeitslosigkeit insgesamt und fordert weitere Anstrengungen, um die Teilhabe behinderter Menschen in Ausbildung und Beruf zu verbessern.
Schwerpunkt: Initiative Inklusion
Als Schwerpunkte der Aktivitäten der Bundesregierung wird dabei insbesondere die „Initiative Inklusion“ genannt: Mit dieser Initiative stellt die Bundesregierung in den kommenden Jahren 100 Millionen Euro zur Förderung von Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. Dabei sollen 2.000 zusätzliche Arbeitsplätze für über 50-jährige schwerbehinderte Menschen erreicht werden. Weiter soll für 10.000 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf der Übergang von der Schule in den Beruf erleichtert werden. Für schwerbehinderte Jugendliche sollen 1.300 Ausbildungsplätze in anerkannten Ausbildungsberufen entstehen. Schließlich sollen die Beratungskompetenzen der Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Landwirtschaftskammern in Inklusionsfragen gestärkt werden.
Neben diesem Programm wird im Staatenbericht eine Reihe anderer Projekte, Aktivitäten und neuer Instrumente genannt, mit denen die Situation behinderter Menschen verbessert werden soll.
Der vollständige Staatenbericht ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu finden.