INTEGRATIONSÄMTER

Erhebung und Verwendung


Für die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe sind die Integrationsämter zuständig.

Die Ausgleichsabgabe darf grundsätzlich nur verwendet werden für ...

  • Leistungen im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben
  • Zwecke der Arbeitsförderung schwerbehinderter Menschen


Verwendung: Die Ausgleichsabgabe fließt zu einem erheblichen Teil direkt in die Betriebe zurück.

Ausgleichsfonds : Die Integrationsämter leiten 30 Prozent des Aufkommens an Ausgleichsabgabe an den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales weiter. Aus diesem Fonds werden z.B. überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben gefördert. Ebenso erhält die Bundesagentur für Arbeit hieraus Mittel zur besonderen Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.

BIH-Jahresbericht 2010/2011

Titelbild BIH Jahresbericht 2010_2011

zum Jahresbericht