INTEGRATIONSÄMTER

Ausgleichsabgabe

Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, sind beschäftigungspflichtig. Das heißt, sie müssen einen bestimmten Anteil - derzeit fünf Prozent - ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Beschäftigten besetzen. Erreichen sie die entsprechende Quote nicht, müssen sie jährlich eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt abführen.

 

Die Ausgleichsabgabe dient dazu, ...

 

  • einen finanziellen Ausgleich gegenüber den Arbeitgebern zu schaffen, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen und denen dadurch erhöhte Kosten entstehen, z.B. durch den gesetzlichen Zusatzurlaub oder die behinderungsgerechte Ausstattung eines Arbeitsplatzes (Ausgleichsfunktion).
  • Arbeitgeber dazu anzuhalten, ihre Beschäftigungspflicht zu erfüllen (Antriebsfunktion).

Interview

zum Video: Interview mit Karl-Friedrich Ernst K.-F. Ernst zu den Aufgaben der Integrationsämter:

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BIH-Jahresbericht 2010/2011

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