Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigen, müssen ab dem Anzeigeverfahren 2012, das bis zum 31.03.2013 erstellt wird, eine höhere Ausgleichsabgabe entrichten. Die neuen Beträge gelten also für Pflichtplätze, die ab dem 1. Januar 2012 unbesetzt sind.
Neue Staffelbeträge entsprechend der Beschäftigungsquote (in Klammern):
Wichtig: Für die bis Ende März 2012 zu erstattende Anzeige (Erhebungsjahr 2011) sind noch die derzeitigen Staffelbeträge gültig.
Die Erhöhung der Staffelbeträge wird somit erst 2013 wirksam!