INTEGRATIONSÄMTER

Anträge stellen

Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Sie sind von „Amts wegen“ zur Verfügung zu stellen, wenn der Hauptfürsorgestelle die Leistungsvoraussetzungen bekannt sind und der Berechtigte dem zustimmt.

Antragsvordrucke sind unter folgenden Linkadressen zu erhalten:

Baden-Württemberg
Kommunalverband für Jugend und Soziales

Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales

Berlin
Landesamt für Gesundheit und Soziales

Brandenburg
Landesamt für Soziales und Versorgung

Bremen
Versorgungsamt

Hamburg
Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz

Hessen
Landeswohlfahrtsverband Hessen

Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Gesundheit und Soziales

Niedersachsen
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Nordrhein-Westfalen
Landschaftsverband Westfalen-Lippe LWL
Landschaftsverband Rheinland LVR

Rheinland-Pfalz
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Saarland
Landesamt für Soziales

Sachsen
Kommunaler Sozialverband Sachsen

Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt

Schleswig-Holstein
Landesamt für soziale Dienste

Thüringen
Thüringer Landesverwaltungsamt

Behinderte Menschen im Beruf

Screenshot www.integrationsämter.de Unsere Informationen für behinderte Menschen im Beruf finden Sie unter www.integrationsaemter.de