Anträge stellen
Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Sie sind von „Amts wegen“ zur Verfügung zu stellen, wenn der Hauptfürsorgestelle die Leistungsvoraussetzungen bekannt sind und der Berechtigte dem zustimmt.
Antragsvordrucke sind unter folgenden Linkadressen zu erhalten:
Baden-Württemberg
Kommunalverband für Jugend und Soziales
Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Berlin
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Brandenburg
Landesamt für Soziales und Versorgung
Bremen
Versorgungsamt
Hamburg
Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz
Hessen
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Niedersachsen
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Nordrhein-Westfalen
Landschaftsverband Westfalen-Lippe LWL
Landschaftsverband Rheinland LVR
Rheinland-Pfalz
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Saarland
Landesamt für Soziales
Sachsen
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt
Schleswig-Holstein
Landesamt für soziale Dienste
Thüringen
Thüringer Landesverwaltungsamt
